FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Warum kann ich Saatgut nur als Mitglied erhalten? Wir können Saatgut nur innerhalb unseres Erhalternetzwerkes saatgutrechtlich legal abgeben. Eine Mitgliedschaft ist daher erforderlich.

2. Was kostet die Mitgliedschaft? Die Jahresgebühr für Betriebe beträgt 80 Euro.

3. Welche Vorteile habe ich durch die Mitgliedschaft? Sie erhalten Zugang zu exklusivem Saatgut, umfangreichen Informationen und Beratung sowie rechtlicher Absicherung.

4. Was ist das Besondere an der Arbeit des VERN e. V.? Der VERN e. V. leistet Pionierarbeit, um historische und unternutzte Getreidesorten aus Saatgutsammlungen für die landwirtschaftliche Nutzung wieder zugänglich zu machen. Diese Arbeit ist oft unsichtbar, aber unverzichtbar – und mit erheblichem Aufwand verbunden, der nicht durch finanzielle Gegenleistungen gedeckt wird. Hier zeigen wir Ihnen, wie unser mehrstufiger Prozess zur Wiederentdeckung und Rekultivierung alter Sorten aussieht.

Mehr zur Arbeit des VERN e.V. finden Sie hier: (Bitte klicken!)

5. Wie wird die Qualität des Saatguts sichergestellt? Unser Saatgut wird auf Keimfähigkeit, Feuchtegehalt und weitere Qualitätsmerkmale geprüft.

6. Wie werde ich Teil des Netzwerks? Folgen Sie einfach den Schritten unter „So werden Sie Mitglied“.

7. Was muss ich als Betrieb im Netzwerk leisten? Das Getreidenetzwerk des VERN Leistungen – Erwartungen

8. Was ist das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)? Info-Kasten „Was ist das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) regelt den Handel und die Nutzung von Saatgut in Deutschland. Es soll sicherstellen, dass nur geprüftes (sog. zertifiziertes) und zugelassenes Saatgut in den Verkehr gebracht wird, um die Qualität und Sortenreinheit zu gewährleisten.

Warum ist das SaatG so relevant (Bitte klicken!)

Warum ist das SaatG für uns relevant?

  • Saatgut von alten und nicht zugelassenen Sorten darf nicht frei gehandelt werden.
  • Innerhalb unseres Netzwerks ist die Abgabe von Saatgut alter Sorten für den eigenen Gebrauch der Mitglieder legal.
  • Der VERN e. V. kann Saatgut an seine Mitglieder im Sinne seiner gemeinnützigen Satzung abgeben.
Wichtig für Betriebe (Bitte klicken!)
  • Sie müssen Mitglied im Getreidenetzwerk sein, um Saatgut zu beziehen.
  • Die Nutzung des Saatguts ist auf den Eigengebrauch beschränkt.
  • Verkauf oder Weitergabe von Saatgut an Betriebe außerhalb des Netzwerks ist nicht gestattet.

Durch diese Regeln wird sichergestellt, dass der Anbau und die Weitergabe von alten Sorten rechtlich abgesichert ist und die genetische Vielfalt in verantwortungsvoller Weise bewahrt wird.

9. Was verstehen wir unter dem Begriff alte und gefährdete Sorte? Der Begriff „alte und gefährdete Sorte“, ist eine Sorte, die nach dem Saatgutverkehrsgesetz aktuell nicht zugelassen und im Saatguthandel nicht verfügbar ist, aber in historischen Quellen oder der „Roten Liste Kulturpflanzen“ dokumentiert ist. (Link zu Roten Liste Kulturpflanzen: https://pgrdeu.genres.de/on-farm-bewirtschaftung/rote-liste-nutzpflanzen/)

10. Was verstehen wir unter dem Begriff Landsorte? Landsorten sind traditionelle, an die jeweiligen Regionen angepasste Sorten. Sie haben sich im Laufe vieler Generationen durch Umweltselektion sowie durch bewusste oder unbewusste Auslese der Bäuerinnen und Bauern entwickelt. Landsorten sind genetisch uneinheitlich und zeichnen sich oft durch ein großes ökologisches Pufferungsvermögen aus. In ihrer Region sind sie ertragssicher, im Vergleich mit modernen Hochleistungssorten jedoch weniger ertragreich. Aufgrund ihrer genetischen Vielfalt haben sie das Potenzial, sich an wechselnde Umweltbedingungen anzupassen.

Landsorten sind die Stammeltern der modernen Hochleistungssorten. Ende des 19. Jahrhunderts wurden die ersten Zuchtsorten durch Auslese und Formentrennung aus ihnen entwickelt. Jedoch wurde damals nur ein Teil der ursprünglichen Varianten in der Züchtung verwendet. Somit bergen sowohl Landsorten als auch frühe Zuchtsorten aufgrund ihrer genetischen Vielfalt Potenziale für die zukünftige Pflanzenzüchtung und sind wertvolle genetische Ressourcen.

11. Was verstehen wir unter Zuchtsorten? Zuchtsorten entstehen durch planmäßige, wissenschaftlich fundierte Züchtungsverfahren. Sie zeichnen sich durch gezielt herbeigeführte, definierte Eigenschaften wie hohe Erträge, Einheitlichkeit oder spezifische Resistenzen aus.

Je nach Vermehrungsweise des Saat- und Pflanzguts gibt es vier Züchtungskategorien für Zuchtsorten: Dies sind Linienzüchtung (bei Selbstbefruchtern wie Weizen), Populationszüchtung (bei Fremdbefruchtern wie Roggen), Hybridzüchtung (vorrangig bei Fremdbefruchtern, z. B. Hybridroggen) und Klonzüchtung (bei vegetativ vermehrten Arten wie Kartoffeln). Quelle: Becker, Heiko 2011: Pflanzenzüchtung, 2. überarbeitete Auflage, Ulmer UTB 1744, S. 253 ff.

12. Was verstehen wir unter dem Begriff Erhaltungszüchtung?  Erhaltungszüchtung soll die „Identität“, bzw. den „Charakter“ einer Sorte erhalten. Dabei liegt der Fokus nicht auf der Entwicklung einer neuen Sorte, sondern vielmehr auf der Bewahrung oder dem Herausarbeiten der sortentypischen Ausprägung/des sortentypischen Charakters aber auch an einer standortlich-klimatisch und nutzugnsbedingten Anpassung. Durch Erhaltungszüchtung werden genetische Ressourcen geschützt, die genetische Vielfalt bewahrt aber auch eine Anpassung an moderne Anbauverhältnisse gesichert.

13. Warum sind die 3 % Erhaltungsbeitrag so wichtig?

Der jährliche Erhaltungsbeitrag in Höhe von 3 % des Netto-Endverkaufspreises für vermarktete Sorten ist ein zentraler Baustein für die Arbeit des VERN e. V.. Er ermöglicht es uns, die aufwendige und oft unsichtbare Arbeit zur Erhaltung alter, gefährdeter Getreidesorten zu finanzieren. Ohne diese finanzielle Unterstützung wäre die langfristige Sicherung der genetischen Vielfalt und die Bereitstellung von hochwertigem Saatgut nicht möglich.

14. Wie wird der 3% Erhaltungsbeitrag verwendet? (Bitte klicken)
  1. Erhaltungszüchtung: Wir kümmern uns um die Pflege und Weiterentwicklung der Sorten, um ihre Reinheit und ihre spezifischen Eigenschaften zu bewahren.
  2. Qualitätssicherung: Saatgut wird auf Keimfähigkeit, Reinheit und weitere Kriterien geprüft.
  3. Hochvermehrung: Von wenigen Gramm Genbank-Saatgut bis zu praxisrelevanten Mengen ist ein mehrjähriger, kostenintensiver Prozess notwendig.
  4. Sicherung der Sorten: Rückstellproben werden in Tiefkühllagern verwahrt, um Verluste auszugleichen und die Sorten langfristig verfügbar zu halten.
  5. Beratung und Netzwerkarbeit: Wir bieten Betrieben umfassende Unterstützung, organisieren Veranstaltungen und stellen Informationen zur Verfügung.

Durch den Erhaltungsbeitrag tragen Sie aktiv dazu bei, dass … (Bitte klicken!)
  • Die Vielfalt alter, gefährdeter Getreidesorten langfristig gesichert bleibt.
  • Saatgut in hoher Qualität für landwirtschaftliche Betriebe verfügbar ist.
  • Eine nachhaltige, regionale Landwirtschaft gefördert wird.

Der Beitrag ist mehr als eine finanzielle Verpflichtung – er ist eine Investition in die Zukunft unserer landwirtschaftlichen Vielfalt und in die nachhaltige Nutzung historischer Sorten. Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für eine widerstandsfähige und vielfältige Landwirtschaft!

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