Mit Kulturpflanzenvielfalt Agrobiodiversität erhalten und stärken
Anbau seltener, gefährdeter Arten und Sorten von Kulturpflanzen Kulturlandschaftsprogramm Brandenburg, FP 860, 2015-2020
Seit dem Jahr 2000 fördert das Land Brandenburg den Anbau seltener und gefährdeter Kulturpflanzensorten über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP). In den vergangenen Förderperioden haben über 100 Landwirte diese Möglichkeit zum Anbau alter Zucht- und Landsorten mit regionalem Bezug bzw. mit besonderen Eigenschaften genutzt. Sie beteilig- ten sich mit mehreren hundert Hektar Anbauflächen und über 30 verschiedenen Sorten. Dickkopf- und Eppweizen, Emmer, Champagnerroggen, Fahnenha- fer und Imperialgerste fanden so wieder ihren Weg auf die Felder. Für das Saatgut geeigneter Arten und Sorten sorgte ein Erhaltungsring in Zusammenarbeit mit Facheinrichtungen und Behörden.
Mit der Neuauflage des KULAP ab 2015 wurden die Fördervoraussetzungen angepasst. Die Sorten- bzw. Artenauswahl erfolgt nun auf Grundlage eines bun- deseinheitlichen Verzeichnisses „ Rote Liste .gefährdeter Kulturpflanzen“ der Bundesanstalt für Landwirt- schaft (BLE), einsehbar unter www.pgrdeu.genres.de/rlist
Voraussetzung für eine Förderung über das Kulturlandschaftsprogramm Brandenburg, ist, dass
- die Art/Sorte Bestandteil der oben genannten Roten Liste ist;
- das Saatgut über die Mitgliedschaft im Erhalterring VERN e.V. bzw. auf Basis einer aktenkundigen Beratung durch den VERN e.V. bezogen oder eine vom Bundessortenamt nach Saatgutrecht zugelassene Erhaltungssorte eingesetzt wird.
Ziele des Förderprogramms sind
- die Erhaltung historischer Land- und Zuchtsorten bzw. speziell angepasster Kulturpflanzenarten als pflanzengenetische Ressourcen und als Beitrag zur Biodiversität durch den Anbau in den Landwirt- schaftsbetrieben besonders zu unterstützen;
- die Zusammenarbeit von Landwirten bei der Erhaltung und Verbreitung alter Kulturpflanzen zu unter- stützen;
- die Verarbeitung dieser Arten/Sorten und die weite re Produktentwicklung durch Beratung und Betreuung zu begleiten und zu verbessern.
Konditionen
- Flächenförderung von 196.-€/ha, für max. 1 ha optional 400.-€ (erhöhte Anforderungen an die Qualität der Vermehrungsfläche);
- Die maximale Förderfläche je Sorte beträgt 10 ha (eine Förderung für mehrere Sorten ist möglich);
- eine fünfjährige Verpflichtung wird zugesichert (Wechsel von Sorten/Arten ist möglich).
Die Bestände werden durch die zuständige Behörde (LELF) begutachtet, dabei werden unter anderem die Sortenechtheit und die Saatguteignung bewertet. Zu Anbau, Bestandsführung und Verwendungsmöglichkeiten berät der Erhaltungsring des VERN e.V..
Das Förderprogramm umfasst die derzeitigen Antragsteller, Flächen und Sorten (hier ein noch Linkverweis!). Neuantragstellung für die auslaufenden Förderperiode KULAP ist nicht mehr möglich. Eine Überarbeitung und Neuauflage dieser Agrarumweltmaßnahme (AUM-KULAP) in der anstehenden Förderperiode ab voraussichtlich 2021 ist beabsichtigt.
Kontakte
Saatgutbeschaffung, Anbauberatung über VERN-Erhalterring im Verein zur Erhaltung und Rekultivierung von Nutzpflanzen (VERN e.V.)
16278 Greiffenberg/Uckermark
Tel.: 033334-70232 | E-Mail: info@vern.de
Fachliche Betreuung: Landesamt für Umwelt (LfU), Referat T 14 – Rudolf Vögel
16225 Eberswalde, Tramper Chaussee 2 Haus 7
Tel.: 03334 662728 | E-Mail: rudolf.voegel@lfu.brandenburg.de
Feldbesichtigungen und Saatgutverkehr: Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Referat 43 Saatenanerkennung – Norbert Näther
15806 Zossen – Wünsdorf Steinplatz 1
Tel.: 033702 736-54 | E-Mail: Norbert.Naether@LELF.Brandenburg.de