Sortenerhalt

In drei Schritten zur Sortenerhaltung

Im ersten Schritt recherchiert der VERN, welche Sorten, die in der Genbank lagern zur Rekultivierung interessant sind und beschafft Kleinproben aus der Genbank. Diese werden soweit vermehrt, dass ein Sichtungsanbau in Kleinparzellen von 1 -3 m² Größe durchgeführt werden kann. Im Sichtungsanbau werden Daten erhoben und entschieden, welche Kandidaten weiter geprüft werden sollen.

Im zweiten Schritt erfolgen Feldprüfungen in Zusammenarbeit mit Landwirtschaftsbetrieben und zum Teil auch in Kooperation mit Landesversuchsanstalten. Diese Feldprüfungen liefern weitere Bonituren und Ergebnisse zur Anbaueignung, zum Ertrag und zu Qualitätseigenschaften der jeweiligen Sorten.

Im dritten Schritt führen Landwirte eine dezentrale Weitererhaltung der gut geeigneten Sorten durch auf Feldschlägen, die größer als 0,5 ha sind. Zur weiteren Bewertung der Sorten dienen die Praxisberichte der Landwirte und Berichte von Bäckern über die Verarbeitung der Produkte. Die dezentrale Weitererhaltung wird begleitet durch Feldbesuche der zuständigen Landesbehörde (LELF).

Der Ablauf der Wiedereinführung von Sorten und ihrer Erhaltung ist ein dynamischer Prozess. So können immer wieder neue Genbankmuster zur Sichtung kommen. Aber es kann auch Material aus Feldprüfungen selektiert werden und einem Sichtungsanbau unterzogen werden. Ebenso können Sorten aus der dezentralen Weitervermehrung in weitere Feldprüfungen einfließen.

Ablaufschema Sortenerhaltung

Grafik: Ablaufschema der Sortenerhaltung und Bereitstellung zwischen VERN und Landwirten
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